KMU Akademie – Ihr Partner für Bildungskarenz

Sie finden auf dieser Seite Informationen zu den Möglichkeiten der Bildungskarenz (Bildungsteilzeit) und der idealen Umsetzbarkeit für Ihr Unternehmen und Ihre MitarbeiterInnen. Hierzu bieten wir speziell auf kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) spezialisierte Angebote.

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer kann, unter bestimmten gesetzlich geregelten Voraussetzungen, in Österreich Bildungskarenz (Bildungsteilzeit) beantragen.

Die KMU Akademie & Management AG zeigt Ihnen Möglichkeiten der Bildungskarenz (Bildungsteilzeit) auf und unterstützt Sie und Ihr Unternehmen bei der Umsetzung.
Sie können Ihre Bildungskarenz (Bildungsteilzeit) mit unserem diplomierten Lehrgang oder unseren Fernstudien beantragen:

BSc

Bachelor of Science

MSc

Master of Science

MBA

Master of Business Administration

DBA/Dr.

Doctor of Business Administration

Doctor of Business Administration

180 ECTS
6 Semester
mind. 21 Monate / max. 7 Jahre

Beratung und Information zur
Bildungskarenz | Bildungsteilzeit
im Fernstudium

Von unseren BeraterInnen werden Sie von der ersten Informationsanforderung bis zum Beginn Ihres Studiums informiert. Die „Bildungskarenz neu“ („Bildungsteilzeit neu“) des AMS ist mit den Studien der KMU Akademie möglich – NEU: nun auch für freie Dienstnehmer:innen! Nähere Informationen zur Bildungskarenz (Bildungsteilzeit) erhalten Sie auch hier (AMS).

Alle Kurse unserer Studiengänge werden live in einem virtuellen Schulungsraum vorgetragen und zusammen mit allen benötigten Unterlagen online zur Verfügung gestellt.

Zahlreiche TeilnehmerInnen berichten über die direkte Weiterverwendung des erworbenen Wissens im beruflichen Alltag und den großen Nutzen der Lehr- und Studieninhalte.

WIE – WOFÜR – WER?

Quelle: Homepage des AMS – Link

Die Bildungskarenz kann zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von insgesamt vier Jahren im Gesamtausmaß von maximal einem Jahr abgeschlossen werden.

Es bleibt dabei Ihnen überlassen, ob Sie:

  • das Jahr zur Gänze durchgehend in Anspruch nehmen wollen – was dazu führt, dass sie in den darauf folgenden 3 Jahren keine weitere Bildungskarenz konsumieren können,
  • die 12-monatige Bildungskarenz innerhalb des Vierjahreszeitraumes in Teilen verbrauchen oder
  • das Weiterbildungsgeld mit einer Bildungsteilzeit kombinieren wollen (siehe dazu „Kombination von Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld“ auf der zweiten Seite des Infoblatts), jeder einzelne Teil einer Bildungskarenz muss jedoch zumindest 2 Monate andauern.

Während dieser Zeit erhält die karenzierte Person vom Arbeitsmarktservice Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes, mindestens jedoch € 14,53 täglich.

Für Arbeitnehmer:innen

  • Nachholen von Schulabschlüssen
  • Nachholen von Studienabschlüssen
  • Fremdsprachenschulungen

–> es kommt somit zu einer Höherqualifizierung und einem Vorteil gegenüber Mitbewerber:innen

Für Arbeitgeber:innen

  • Höherqualifizierung der Mitarbeiter:innen / des Personals und Reduktion der Lohnkosten
  • Unterstützung durch das AMS bei der Einstellung allenfalls erwünschter Ersatzarbeitskräfte

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, um Bildungskarenz zu erhalten:

  • Erfüllung der Anwartschaft auf Arbeitslosengeld.
  • Arbeitsverhältnis von mindestens sechs Monaten ununterbrochener Dauer. Für Saisonkräfte bestehen Sonderregelungen mit einer kürzeren ununterbrochenen Beschäftigungsdauer – näheres dazu erfahren Sie bei Ihrer regionalen Geschäftsstelle.
  • Unmittelbar vor dem Beginn der Bildungskarenz muss die Beschäftigung ununterbrochen 6 Monate (3 Monate bei Saisonbetrieben) gedauert haben. Wenn Sie z.B. eine Bildungskarenz im Anschluss an eine Elternkarenz planen, erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer zuständigen regionalen Geschäftsstelle über diesbezügliche Möglichkeiten.
  • Nachweis der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden oder einer vergleichbaren zeitlichen Belastung. Haben Sie Betreuungspflichten für ein Kind, das das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet hat, müssen Sie die besuchte Bildungsmaßnahme durchschnittlich mindestens 16 Wochenstunden (statt 20 Wochenstunden) in Anspruch nehmen, wenn keine längere Betreuungsmöglichkeit für das Kind vorhanden ist. Nachgewiesene Lern- und Übungszeiten werden auf das geforderte Stundenausmaß angerechnet.
  • Vereinbarung einer Bildungskarenz nach § 11 AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) oder einer gleichartigen Karenzierung (z.B. nach bundes- oder landesgesetzlichen Regelungen) zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in
  • Vorlaufzeiten bis zum nächstmöglichen Beginn der Bildungsmaßnahme sowie ferienbedingte Unterbrechungen ersuchen wir Sie im Vorfeld mit Ihrer regionalen Geschäftsstelle abzuklären.
  • Wird während der Bildungskarenz einem Studium nachgegangen, muss nach jedem Semester bzw. nach jeweils 6 Monaten ein Nachweis über die Ablegung Gesamtumfang von 4 Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 8 ECTS-Punkten erbracht werden, oder eine Bestätigung über die Erreichung von mind. 20 Wochenstunden.

Persönliche Beratung – Bildungskarenz im Fernstudium

Informieren Sie sich über Ihre Studien-Möglichkeiten und lassen Sie sich von unserem Beraterteam persönlich und individuell unterstützen.

Fordern Sie kostenlos und unverbindlich Ihr Infopackage bei unserer Studienberatung an.
Bei Fragen oder zur Terminvereinbarung (telefonisch, online oder in unseren Büros in Wien oder Linz) steht Ihnen die Studienberatung sehr gerne zur Verfügung.

Doris Wirth-Schwarzenbacher, Leitung Studienberatung KMU Akademie

Doris Wirth-Schwarzenbacher,
Leitung Studienberatung KMU Akademie

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